Rechtsprechung
   VG Schleswig, 04.02.2021 - 1 B 10/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1430
VG Schleswig, 04.02.2021 - 1 B 10/21 (https://dejure.org/2021,1430)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.02.2021 - 1 B 10/21 (https://dejure.org/2021,1430)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 1 B 10/21 (https://dejure.org/2021,1430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Schleswig, 28.10.2020 - 1 B 126/20

    Maskenpflicht in Meldorf bleibt bestehen - Antrag einer Helgoländerin gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 04.02.2021 - 1 B 10/21
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (so schon VG Schleswig, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 B 126/20 - juris Rn. 7 m. w. N.).

    Das Abstandhalten hängt in solchen Situationen auch von den anderen Menschen ab (VG Schleswig, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 B 126/20 -, Rn. 11, juris).

  • VG Freiburg, 15.01.2021 - 4 K 6/21

    Coronapandemie: Prozesskostenhilfe bewilligt für Klage gegen Maskenpflicht in

    Auszug aus VG Schleswig, 04.02.2021 - 1 B 10/21
    Denn gerade diese Ungewissheit erfordert, dass auch - zumal niederschwellige - Maßnahmen getroffen werden, die nur möglicherweise geeignet sind, die Verbreitung des Virus einzudämmen, solange ihre Nicht-Eignung nicht feststeht bzw. jedenfalls ganz überwiegend anzunehmen ist (VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 15. Januar 2021 - 4 K 6/21 -, Rn. 31, juris).

    Die Behörden dürfen bei der Ermessensbetätigung von typischen Gegebenheiten ausgehen und Abgrenzungen des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs der strikten Maskenpflicht wählen, die von den Betroffenen jederzeit leicht zu erkennen sind (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 15. Januar 2021 - 4 K 6/21 -, Rn. 35, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.02.2021 - 1 B 10/21
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne Weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.02.2021 - 1 B 10/21
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne Weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VGH Hessen, 29.10.2020 - 6 B 2634/20

    Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Verlängerung der Sperrzeit

    Auszug aus VG Schleswig, 04.02.2021 - 1 B 10/21
    Belastende Ermessensentscheidungen müssen stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 6 B 2634/20 -, Rn. 30, juris).
  • VG Schleswig, 20.05.2020 - 1 B 89/20

    Coronavirus-Maßnahmen: Gemeindebetretungsverbot für Tagestouristen, keine

    Auszug aus VG Schleswig, 04.02.2021 - 1 B 10/21
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Allgemeinverfügung - wie hier - als Bündelung von Verwaltungsakten darstellt, von denen jeder für sich Bestand haben kann (vgl. so schon VG Schleswig, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 1 B 89/20 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 24.02.2021 - 1 B 16/21

    Coronavirus: Tätigkeit als Musiker im öffentlichen Raum verboten

    Denn gerade diese Ungewissheit erfordert, dass auch Maßnahmen getroffen werden, die nur möglicherweise geeignet sind, die Verbreitung des Virus einzudämmen, solange ihre Nicht-Eignung nicht feststeht bzw. jedenfalls ganz überwiegend anzunehmen ist (VG Schleswig, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 1 B 10/21 -, Rn. 12, juris).
  • VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Denn gerade diese Ungewissheit erfordert, dass auch Maßnahmen getroffen werden, die nur möglicherweise geeignet sind, die Verbreitung des Virus einzudämmen, solange ihre Nicht-Eignung nicht feststeht bzw. jedenfalls ganz überwiegend anzunehmen ist (VG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 1 B 10/21 -, Rn. 12, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht